
Am 16. Oktober 2026 hat der Bundestag mit Mehrheit der schwarz-roten Koalition ein neues Gesetz verabschiedet, das erstmals staatliche Mittel direkt in kapitalgedeckte Depots von Kindern leitet. Die so genannte Frühstartrente soll über einen langen Anlagehorizont den Zinseszinseffekt nutzen und eine Generation von langfristig orientierten Sparerinnen und Sparern initiieren.
Gesetzliche Grundlagen und Finanzierungsmodell
- Monatlicher staatlicher Zuschuss: 10 Euro pro Kind von Alter 6 bis 18 Jahren
- Gesamtförderung pro Kind: maximal 1.440 Euro (12 Jahre × 10 Euro)
- Freiwillige private Zuzahlungen: bis zu 6.840 Euro jährlich (570 Euro pro Monat)
- Kapitalanlage: ausschließlich weltweit gestreute Aktien bzw. Aktienfonds
- Verwaltung der Standard-Auffanglösung: Sondervermögen bei der Deutschen Bundesbank
- Abruffrist für das Kollektivvermögen: bis zum 35. Lebensjahr des Begünstigten
Finanzpolitiker der schwarz-roten Koalition unterstreichen die Weitsicht des Vorhabens. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews erklärte: “ Das wird vielen helfen, eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen. „
Administrative Abwicklung über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Die praktische Umsetzung erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die ZfA prüft anhand der Steuer-Identifikationsnummer das Alter und den Wohnsitz des Kindes und zahlt die Fördermittel vierteljährlich aus. Der Auszahlungsintervall ist seit 2027 auf vierteljährlich festgelegt (Datapunkt: Auszahlungsintervall, Wert: vierteljährlich, Jahr: 2027).
Durch diese Struktur greift die Bundesregierung auf bewährte Prüfmechanismen der Riester-Förderung zurück: “ Damit greift die Bundesregierung auf eingespielte Prüfmechanismen zurück, die bereits aus der Riester-Förderung bekannt sind. “ (Deutsche Rentenversicherung 2026).
Verteilung der Stimmen und politische Kontroverse
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7864) wurde nach Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/8606) mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Die Grünen kritisierten insbesondere die Zuzahlungsgrenze von 570 Euro pro Monat (Gesamt-6.840 Euro pro Jahr), weil sie Besserverdienende begünstige. Zudem wurde beanstandet, dass Kinder aus den Geburtsjahrgängen ≤ 2019 komplett leer ausgehen.
Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt sprach im Bundestag von einem „Zweiklassensystem“ und kritisierte die „Elternlotterie“, die es wohlhabenden Familien ermögliche, deutlich mehr Vermögen aufzubauen.
Rolle des Bundesbank-Sondervermögens und die 35-Jahre-Frist
Eltern können ein individuelles Standarddepot wählen oder – bei Nicht-Einrichtung – wird das Geld automatisch in ein von der Deutschen Bundesbank verwaltetes Sondervermögen eingezahlt. Das gesammelte Kapital muss bis spätestens zum 35. Geburtstag des Begünstigten aktiv in ein persönliches Altersvorsorgedepot übertragen werden; andernfalls verfällt das gesamte Vermögen inklusive Erträgen und fließt zurück an den Bundeshaushalt. Die Frist ist im Gesetzentwurf klar definiert (Metric: Stichtag für Depotübertrag, Wert: 35, Jahr: 2026, Hinweis: Vorab-Benachrichtigung spätestens 3 Monate vorher).
Dieses Risiko wird als „Gefahr des Verfalls bei der Standard-Auffanglösung“ bezeichnet und soll Familien zu aktivem Handeln motivieren.
Finanzielle Dimension: Kosten und Prognosen
- Prognostizierte Bundesausgaben 2027: 198 Millionen Euro (Source S1)
- Prognostizierte Bundesausgaben bis 2030: 411 Millionen Euro (Source S1)
- Gesamtausgaben 2027-2030: ca. 1,2 Milliarden Euro (Source S1)
- Kostendeckel für zertifizierte Standarddepot-Verträge: 1 % p.a. (Source S3)
Der Finanzministerial-Entwurf rechnet mit einer nominalen durchschnittlichen Rendite von 7 % pro Jahr, ohne Inflationskorrektur. Der Bund schließt jede Nachschusspflicht oder Garantie aus – das Risiko liegt vollständig bei den Anlegern.
Kritik und Risiken
- Fehlender Inflationsausgleich und Renditerisiko ohne Kapitalgarantie: Die Modellrechnung des Finanzministeriums geht von nominal 7 % aus, ohne Geldentwertung zu berücksichtigen. Anleger tragen das volle Kurs- und Inflationsrisiko.
- Gefahr des Verfalls bei der Standard-Auffanglösung: Ohne individuelles Depot verfällt das angesparte Kapital nach dem 35. Lebensjahr.
- Strikter Stichtagsausschluss älterer Jahrgänge: Kinder des Geburtsjahrgangs ≤ 2019 erhalten keinerlei Förderung, was als ungerecht empfunden wird.
Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, äußerte zur positiven Seite: “ Sie kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, junge Menschen früh an den langfristigen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt heranzuführen. “ Dennoch betont er, dass 10 Euro im Monat allein die Rentenlücke nicht schließen würden.
Was wird kritisiert?
Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt bezeichnete das Modell als „Zweiklassensystem“. Er kritisierte, dass die Möglichkeit hoher freiwilliger Zuzahlungen einen deutlichen Vorteil für wohlhabende Familien schaffe und dass die Verfallsklausel beim Sondervermögen soziale Benachteiligungen verstärke.
Schnellüberblick:
Müssen Eltern selbst aktiv werden, um die 10 Euro monatlich zu erhalten?
Nein, nicht zwingend: Sofern die Eltern kein individuelles Standarddepot eröffnen, wird der Förderbetrag automatisch über die ZfA in eine kollektive Anlage bei der Bundesbank eingezahlt. Allerdings muss das Kind spätestens bis zum 35. Lebensjahr ein eigenes Altersvorsorgedepot angeben, um das Vermögen zu sichern (Quelle: https://www.bundestag.de).
Was passiert mit den Ersparnissen, wenn das Kind volljährig wird?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die staatliche Frühstartförderung; das Guthaben verbleibt jedoch im Depot und wird in die reguläre, steuerlich geförderte private Altersvorsorge überführt. Ein vorzeitiger Zugriff oder eine Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr ist gesetzlich ausgeschlossen (Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de).
Wie wirkt sich die rückwirkende Förderung für den Geburtsjahrgang 2020 aus?
Kinder des Jahrgangs 2020, die 2026 sechs Jahre alt wurden, erhalten bei Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2027 die monatlichen 10 Euro für die zurückliegenden Monate seit ihrem sechsten Geburtstag im Jahr 2026 als Einmalüberweisung nachgezahlt (Quelle: https://www.gdv.de).
Quellen
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-fruehstartrente-1223800
- https://www.dieversicherer.de/versicherer/altersvorsorge/fruehstart-rente
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/GesetzeGesetzesvorhaben/Abteilungen/AbteilungVII/21Legislaturperiode/2026-07-21-fruehstartrente/0-Gesetz.html
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026-08-13-fruehstartrente-kabinett.html






